Statuten

Art. 1 Name und Rechtsform

Der Verein «Schiwa Semlja» (Lebendige Erde) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz am Wohnsitz der Präsidentin bzw. des Präsidenten. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. Er bildet ein Projekt im Rahmen von ACACIA, Fonds für Entwicklungszusammenarbeit in Basel.

Art. 2 Zweck

Der Verein «Schiwa Semlja» (nachstehend «Verein» genannt) setzt sich in gemeinnütziger Weise für die Förderung der biologisch-organischen und biologisch-dynamischen Landwirtschaft in der Ukraine ein.

Art. 3 Mitgliedschaft

Juristische und natürliche Personen, welche die Zielsetzung des Vereins «Schiwa Semlja» unterstützen und aktiv fördern wollen, können Mitglieder werden.

Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme endgültig entscheidet.

Art. 4 Finanzen

Der Verein «Schiwa Semlja» finanziert seine Tätigkeiten durch Mitgliederbeiträge, freiwillige Unterstützungsbeiträge, Spenden und übrige Mittel. Nach Möglichkeit können auch Sachmittel eingebracht werden.

Die Mitgliederbeiträge betragen für natürliche Personen Fr. 50.–, für juristische Personen Fr. 200.– pro Jahr.

Art. 5 Organe

Organe des Vereins sind:

  1. die Vereinsversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Revisionsstelle

Art. 6 Die Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

Sie findet auf Einladung des Vorstandes mindestens einmal jährlich, im ersten Quartal des Kalenderjahres, statt.

Die Einladung erfolgt schriftlich mit Nennung der zu behandelnden Geschäfte 30 Tage im voraus. Als schriftlich im Sinne dieser Bestimmung gilt ebenfalls e-Mail und Fax.

Die Vereinsversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht nach Gesetz, Statuten oder Organisationsreglement anderen Organen des Vereins übertragen sind.

Art. 7 Vorstand

7.1 Zusammensetzung

Der Vorstand umfasst mindestens vier Personen und konstituiert sich selbst. Er wird von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

7.2 Kompetenzen

  1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er zeichnet rechtsgültig mit zwei Unterschriften.
  2. Die Verwaltung der finanziellen Mittel wird treuhänderisch dem Verein «ACACIA, Fonds für Entwicklungszusammenarbeit» übertragen. Dieser verantwortet gegenüber den Spendern den gemeinnützigen Gebrauch der Spendengelder.
  3. Der Vorstand entscheidet über die Mittelverwendung mit einmütigem Beschluss. Er legt über die Verwendung der Gelder Rechenschaft ab.

7.3 Abgeltung der Vorstandstätigkeit

Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Beratungsaufträge vor Ort, welche über die normale Vorstandstätigkeit hinausgehen, können honoriert, anfallende Reisespesen entschädigt werden.

7.4 Beirätinnen und Beiräte

Der Vorstand kann sich für die Betreuung bestimmter Fachgebiete oder Projekte durch Beirätinnen oder Beiräte ohne Stimmrecht ergänzen. Diese können mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilnehmen.

Art. 8 Rechnungsrevision

Die Vereinsversammlung wählt zwei Revisoren für die Dauer von drei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Das Rechnungsjahr stimmt dem Kalenderjahr überein.

Art. 9 Haftung

Der Verein haftet nur mit dem Vereinsvermögen.

Art. 10 Statutenrevision

  1. Anträge auf Änderung der Statuten oder Auflösung des Vereins müssen bis spätestens vier Wochen vor der Vereinsversammlung beim Vorstand schriftlich angekündigt werden.
  2. Statutenänderung oder die Auflösung des Vereins können von der Vereinsversammlung nur mit Zweidrittel-Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.
  3. Kommt der Auflösungsbeschluss zustande, so muss das Vereinsvermögen einer Organisation mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung übergeben werden. Besteht zum Zeitpunkt der Auflösung keine solche Organisation, so entscheidet der Vorstand von «ACACIA» über die Verwendung der Mittel.

Diese Statuten wurden anlässlich der Gründungsversammlung vom 25. Oktober 2000 angenommen.Änderungen und Ergänzungen durch Beschluss der Vereinsversammlung vom 11. März 2006Änderungen und Ergänzungen durch Beschluss der Vereinsversammlung vom Dornach, 9. September 2007.